AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 20d Zulassungsverfahren für besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte, Schlüsselkräfte, Studienabsolventen und Künstler
Literatur:
Abermann/Czech/Kind/Peyrl, NAG (2016) § 41.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |
II. | Einbringung des Antrags | |
III. | Entscheidung | |
IV. | Umfang der Berechtigung | |
V. | Anmeldung zur Sozialversicherung |
I. Grundsätzliches
1
Das für die Zulassung von besonders Hochqualifizierten, Fachkräften, sonstigen Schlüsselkräften, Studienabsolventen und Künstlern geltende One-Stop-Shop-Verfahren des § 20d entspricht den Vorgaben der EU-Richtlinien 2009/50/EG (Blue-Card-Richtlinie) und 2011/98/EU (Single-Permit-Richtlinie), wonach sowohl bei hochqualifizierten Schlüsselkräften als auch bei allen anderen auf Dauer zuwandernden Arbeitskräften über das Aufenthaltsrecht und die Zulassung zu einer Beschäftigung in einem einzigen Verfahren abzusprechen und dem Antragsteller eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erteilen ist.
II. Einbringung des Antrags
2
Der Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte, einer Blauen Karte EU oder einer „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ ist samt einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, die im Antrag angegebenen Beschäftigungsbedi...