AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 20c Aufenthaltsvisum zur Arbeitsuche für besonders Hochqualifizierte
Literatur:
Marth, Das neue Verfahren für unselbständige Schlüsselkräfte, migralex 2003, 19.
Übersicht der Kommentierung
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I. Grundsätzliches
1
§ 20c iVm § 24a FPG regelt das Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltsvisums zur Arbeitssuche an besonders hochqualifizierte Ausländer gemäß § 12.
Ein solches Arbeitssuche-Visum, das für die Dauer von sechs Monaten zum Zweck der Arbeitssuche im Bundesgebiet zu erteilen ist, kommt in Betracht, wenn der besonders Hochqualifizierte der Visumpflicht unterliegt, die Mindestpunkteanzahl für die in Anlage A angeführten Kriterien erreicht und noch keinen potenziellen Arbeitgeber hat, der für ihn einen Antrag auf Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland einbringen kann.
II. Antragstellung
2
Der Antrag für das Arbeitssuche-Visum (Visum der Kategorie D) ist persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) des Heimatstaates bzw des Staates, in dem der Antragsteller niedergelassen ist, zu stellen. Das Antragsformular ist bei der österreichischen Vertretungsbehörde erhältlich.
Die Vertretungsbehörde überprüft die Vollständ...