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Gerhartl

AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

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Gerhartl - AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

§ 19 Anträge nach Abschnitt II und IV

Andreas Gerhartl

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
A.
Rechtsgrundlagen
1, 2
B.
Geltungsbereich
3
II.
Antragsberechtigung
4, 5
III.
Örtliche Zuständigkeit
A.
Beschäftigungsbewilligung und Entsendebewilligung
6, 7
B.
Befreiungsscheine
8
IV.
Zeitpunkt der Antragstellung
9
V.
Verlängerungsantrag
A.
Rechtzeitige Beantragung
10, 11
B.
Verspätete Antragstellung
VI.
Amtswegige Ausstellung
VII.
Haftung

I. Grundsätzliches

A. Rechtsgrundlagen

1

Gemäß Art I Abs 2 Z 1 EGVG ist auf das behördliche Verfahren bei den RGS das AVG anzuwenden. Bei den Zuständigkeitsregelungen (vgl Abs 1, 3 und 4), bei der elektronischen Fertigung von Bescheiden (§ 20 Abs 4) und bei den Entscheidungsfristen (§§ 20a, 20d und 20f) ist im AuslBG Abweichendes vorgesehen.

2

Im Vorverfahren von Beschwerden an das BVwG haben die RGS die § 11 ff VwGVG anzuwenden. Auch hier sieht das AuslBG Abweichendes vor (zB Ausschluss der aufschiebenden Wirkung, zehnwöchige Frist für Beschwerdevorentscheidungen).

B. Geltungsbereich

3

§ 19 gilt für Anträge nach Abschnitt II (Beschäftigungsbewilligung, Befreiungsschein gemäß § 4c und Sicherungsbescheinigung) und Abschnitt IV (Beschäftigungsbewilli...

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