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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4823-1

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 35 Fälligkeit und Einzahlung der Beiträge; Verzugszinsen

Georg Vollmost

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einzahlung der Beiträge durch den Versicherten (Abs 1)
1, 2
II.
Zahlungen (Abs 1)
3, 4
III.
Einbringung von Gerichtsgebühren und Unfallversicherungsbeiträgen (Abs 1)
5, 6
IV.
Beitragsvorschreibung durch den Versicherungsträger (Abs 2, 2a)
79
V.
Nachbemessung (Abs 3 und 4)
1015
VI.
Beitragsguthaben (Abs 4a)
VII.
Fälligkeit/Verzug/Zahlung (Abs 5, 5a und 5b)
1727
VIII.
Beitragszuschlag (Abs 6)
2832

I. Einzahlung der Beiträge durch den Versicherten (Abs 1)

1

Abs 1 sieht vor, dass Beiträge grundsätzlich mit Ablauf des Kalendermonats fällig sind, für den sie zu leisten sind. Eine Vorschreibung der Beiträge sieht Abs 1 nicht vor. Es ist vielmehr Angelegenheit des Versicherten, die sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ergebenden Beiträge an den zuständigen VT zu leisten. Der Beitragsschuldner hat die fälligen Beiträge unaufgefordert auf seine Gefahr und Kosten an den VT zu zahlen. Auch die Parallelbestimmung des § 58 ASVG sieht primär die unaufgeforderte Einzahlung der Beiträge durch den Dienstgeber vor. Im Gegensatz zum ASVG sieht das GSVG jedoch leistungsrechtliche Nachteile für den Versicherten vor, wenn Beiträge nicht oder verspäte...

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