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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4823-1

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 18 Meldungen der Pflichtversicherten

Georg Vollmost

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Eintritt des Versicherungsverhältnisses
1
II.
Meldepflichtige Sachverhalte
2
III.
Meldepflicht der selbständig Erwerbstätigen
310
IV.
Meldefrist
1113
V.
Folgen der Nichtmeldung
1418

I. Eintritt des Versicherungsverhältnisses

1

Das Versicherungsverhältnis tritt aufgrund des Grundsatzes der Ipso-iure-Versicherung unabhängig von einer Anmeldung bereits bei Vorliegen bestimmter Tatbestände ein. Um jedoch den Versicherungsträgern die korrekte Administration der Versicherungsverhältnisse zu ermöglichen, wird in den Meldebestimmungen die Verpflichtung des Vers zur Information der VT über alle für die Pflichtversicherung notwendigen Fakten festgelegt.

II. Meldepflichtige Sachverhalte

2

Meldepflichtige Sachverhalte sind insbesondere:

  • Änderungen in den persönlichen Daten (zB Namensänderung, Betriebs-/Wohnortverlegung)

  • Einkommensdaten (zB Einkommensteuernummer bzw deren Änderung, Änderung der Einkünfte aus unselbständiger Beschäftigung, Veranlagung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr)

  • Aufnahme von Tätigkeiten (Erteilung einer Gewerbeberechtigung/Berufsbefugnis, Aufnahme einer selbständigen/freiberuflichen Erwerbstätigkeit, Auf...

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