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Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

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Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 64 Zwingendes Recht

Liebeg

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Gem § 64 können die in den §§ 52 bis 63 enthaltenen Vorschriften über den Umfang, in dem auf wiederkehrende Geldbezüge abgabenbehördlich Vollstreckung geführt werden kann, weder durch Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt, noch durch rechtsgeschäftliche Verfügungen unwirksam gemacht werden. Diese Vorschriften stellen daher übereinstimmend mit dem in § 293 EO ausgesprochenen Grundsatz zwingendes Recht dar. Aus dem gleichen Paragraphen der EO werden jene Beschränkungen übernommen, denen der Drittschuldner unterliegt, wenn er eigene Forderungen, die ihm gegen den Abgpfl zustehen, mit dem nichtpfändbaren Teil der von der abgabenbehördlichen Pfändung erfassten Forderung des Abgpfl gegen diesen aufrechnen will. Eine solche Aufrechnung ist nur zulässig, wenn es sich um bestimmte Arten von Forderungen des Drittschuldners gegen den Abgpfl handelt (AB 829 BlgNR 5. GP 38; vgl auch Krejci ZAS 1980, 163; = ÖStZB 2017, 493). Davon erfasst sind Vereinbarungen und rechtsgeschäftliche Verfügungen ( = ÖStZB 2017, 493).

Andere Forderungen des Arbeitgebers können nicht wirksam gegen jenen Teil der Ansprüche des A...

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