Die Abgabenexekutionsordnung
2. Aufl. 2021
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§ 291f EO
XVIII. Beabsichtigte Änderungen bei der Lohnpfändung (ME 77/ME 27. GP, Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx)
120
Der ME 77/ME 27. GP, Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx, sieht bei der Lohnpfändung Änderungen vor, die für die AbgEO Bedeutung erlangen können, weil in § 53 dynamisch auf bestimmte Bestimmungen der EO verwiesen wird.
Diese werden, abgesehen von grammatikalischen Berichtigungen, im Folgenden, kurz dargestellt.
121
In § 291a Abs 1 wird der Verweis auf „§ 293 Abs. 1 lit. a ASVG “ durch einen Verweis auf „ § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG“ ersetzt. S. 223
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Nach § 291e wird folgende Bestimmung samt Überschrift eingefügt:
„Nebenleistungen und Lohnsteuergutschrift
§ 291f. Von sonstigen wiederkehrenden Vergütungen für Arbeitsleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten weder vollständig noch zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen, sowie von der Lohnsteuergutschrift im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung haben dem Verpflichteten 30% und 10% für jede Person, der der Verpflichtete gesetzlichen Unterhalt gewährt, höchstens jedoch für fünf Personen, zu verbleiben.“
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Diese Bestimmung wird mangels Verweises nicht in die AbgEO übernommen.
Hat der Verpflichtete mehrere Arbeitseinkommen, so werden diese z...