Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 292h EO

Liebeg

106

In die AbgEO wurden die durch die ZVN 1986, BGBl 1986/71, eingeführten Bestimmungen des § 11b Abs 2 und Abs 3 LPfG aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht übernommen, um den Abgbeh Mehraufwand, der durch zusätzliche Bescheidverfahren entsteht, zu ersparen.

Aus den gleichen Überlegungen wird von einer sinngem Anwendung als auch von einer inhaltsgleichen Übernahme des § 292h Abs 2 und Abs 3 EO Abstand genommen. Den den Abgbeh auferlegten Geboten der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit stehen umfangreiche Ermittlungsverfahren, wie sie bei einer – auch nur sinngem – Anwendung des § 292h Abs 2 und Abs 3 EO erforderlich werden, entgegen. Um dem Drittschuldner aber auch im abgabenbehördlichen Forderungspfändungsverfahren die Geltendmachung der Kosten für die Berechnung des unpfändbaren Teiles einer beschränkt pfändbaren Forderung zu ermöglichen, wird § 292h Abs 1 EO für sinngem geltend erklärt (ErlRV 557 BlgNR 18. GP 7 f).

107

§ 292h Abs 1 EO übernimmt den durch die ZVN 1986 ins LPfG eingefügten § 11b. Dadurch wird dem Drittschuldner die Möglichkeit geboten, für die Berechnung und Überweisung der pfändbaren Beträge Kostenersatz zu verlangen. Diesen kann sich der Drittschuldner vom pfändbaren Betrag, der dem betreibenden Gläubiger zu überweisen ist, abziehen. Dadurch w...

Daten werden geladen...