Die Abgabenexekutionsordnung
2. Aufl. 2021
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§ 292e EO
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§ 10 Abs 2 LPfG enthielt eine Schutzvorschrift zugunsten des Gläubigers, wonach im Verhältnis des betreibenden Gläubigers zum Empfänger der Arbeitsleistungen eine angemessene Vergütung als geschuldet gilt, wenn der Verpflichtete einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten, die nach Art und Umfang üblicherweise vergütet werden, unentgeltlich oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung leistet. Eine ähnliche Bestimmung enthält § 2 USchG. Es handelt sich hierbei um eine Sonderbestimmung für die Fälle, dass der Verpflichtete zu Unterhalt verpflichtet ist und Arbeitsleistungen für bestimmte nahe Angehörige erbringt.
Dem Anwendungsbereich des § 2 USchG war jedoch durch § 291 EO (aF), wonach der Anspruch auf Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen (§ 98 ABGB) nur pfändbar ist, wenn er durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist, weitgehend – und zwar für die Mitarbeit beim Ehegatten – der Boden entzogen worden. War der Drittschuldner also Ehepartner eines Verpflichteten und war weiters ein (allfälliger) Anspruch nach § 98 ABGB nicht durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden, dann war die Pfändung von...