TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 290 II. Unpfändbare Forderungen EO: (...)

Liebeg

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
A.
Allgemeines
5
B.
„Tatsächliche“ Aufwandsentschädigungen aus einem Arbeitsverhältnis
7
C.
Leistungen der (gesetzlichen) Sozialversicherung bzw der „Sozialhilfe“, die die Funktion eines Auslagen- und Kostenersatzes haben
9
D.
Vergütungen für Strafgefangene
20

A. Allgemeines

6

§ 290 Abs 1 EO enthält einen Katalog jener Forderungen und Leistungen, die als unpfändbar erklärt werden und die im Wesentlichen in drei Gruppen eingeteilt werden können ( Neumayr in ZellKomm3 § 290 EO Rz 2; Markowetz/Resch in Deixler-Hübner § 290 EO Rz 12 ff), nämlich

  • „tatsächliche“ Aufwandsentschädigungen aus einem Arbeitsverhältnis;

  • Leistungen der (gesetzlichen) Sozialversicherung bzw der „Sozialhilfe“, die die Funktion eines Auslagen- und Kostenersatzes haben;

  • Vergütungen für Strafgefangene.

7

Von der Unpfändbarkeit bestehen zwei Ausnahmen, denen aber im Bereich der AbgEO bei Exekution zur Hereinbringung von Abgabenforderungen praktisch keine Bedeutung zukommt:

  • Gem § 290 Abs 2 EO gilt die Unpfändbarkeit nicht, wenn die Exekution wegen einer Forderung geführt wird, zu deren Begleichung die Leistung widmungsgem bestimmt ist. Diese Bestimmung hat nicht für alle Leistungen nach Abs 1 einen Anwendungsbereich;...

Daten werden geladen...