Die Abgabenexekutionsordnung
2. Aufl. 2021
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§ 53 Arbeitseinkommen
Übersicht
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I. | Einleitung |
I. Einleitung
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Das bis zur EONov 1991 geltende Lohnpfändungsrecht war vor allem durch folgende Mängel gekennzeichnet:
die Rechtslage war unübersichtlich; die Pfändungsschutzbestimmungen waren nicht nur im LPfG, sondern auch in anderen Gesetzen enthalten;
die Regelungen über die Unpfändbarkeit waren kompliziert und durch eine Fülle von Ausnahmen gekennzeichnet;
dem Drittschuldner oblag ein großer Aufwand bei der Ermittlung der Pfändungsfreibeträge und bei der Berechnung der noch offenen Restforderung (vgl zur Stellung des Drittschuldners vor der EONov 1991 anonym ARD-HB 1982, 22, sowie nach der EONov 1991 Sulzbacher ecolex 1991, 837);
es bestanden nichtgerechtfertigte Unterschiede zwischen verschiedenen Leistungsempfängern.
Die EONov 1991 verfolgte daher das Ziel der weitgehenden Beseitigung dieser Mängel. Durch diese Nov wurden alle Leistungen, die Arbeitseinkommen sind und für die bis dahin in Sondergesetzen Pfändungsvorschriften bestanden, den für Arbeitseinkommen geltenden Bestimmungen unterworfen und in die EO einbezogen. Die Ausnahmebestimmungen über die Unpfändbarkeit von Teilen des Arbeitseinkommens wurden gestrafft. Der Entlastung...