Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

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Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 2 AbgEO

Liebeg

IdF der BG BGBl 1963/5, BGBl I 2009/20 (Art 2)
und BGBl I 2019/104 (Art 6).

1

Der durch die Nov BGBl 1963/53 neugefasste § 2 regelt aus Gründen der besseren Übersicht den Anwendungsbereich der AbgEO auf dem Gebiet der von den Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden zu erhebenden öffentlichen Abgaben (dieser Anwendungsbereich war im § 1 idF vor der Nov BGBl 1963/53 geregelt). Ebenso ersetzt § 2 den bisherigen § 83, indem den Bedürfnissen der Praxis entsprechend im § 2 Abs 1 klargestellt wird, dass das ganze BG, sohin insb das neugefasste I. Hauptstück über den Anwendungsbereich der AbgEO und die Vollstreckungsarten, sowie das unverändert gebliebene III. Hauptstück und das neue IV. Hauptstück von den Abgbeh der Länder und Gemeinden sinngem anzuwenden sind, und zwar nach Maßgabe der im § 2 Abs 2 näher umschriebenen Abweichungen (vgl ErlRV 12 BlgNR 10. GP 5).

2

Die AbgEO gilt daher sinngem auch in den Angelegenheiten der von den Abgbeh der Länder, der Gemeindeverbände und der Gemeinden zu erhebenden öffentlichen Abgaben, Beiträge und Nebenansprüche (vgl auch = ÖStZB 1991, 144).

Die AbgEO war auf dem Gebiet der Abgabenerhebung das einzige BG, das eine einheitliche für Bund, Länder...

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