Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

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Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 23 Bekanntmachung durch Edikt

Liebeg

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Das Ediktalverfahren in der geltenden Fassung des § 23 besteht unverändert seit der Stammfassung und wurde jenem des § 71 EO nachgebildet. Mit der EONov 2000 wurde für das gerichtliche Exekutionsverfahren die Bekanntmachung durch Aufnahme in die Ediktsdatei gem § 89j GOG vorgesehen. Es ist daher angezeigt, eine Anpassung an moderne Technologien auch im Bereich des abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahrens vorzunehmen.

Die AbgEO soll dahingehend geändert werden, dass die Bekanntmachung mit Edikt durch Veröffentlichung auf der Website des BMF erfolgt. Die öffentlichen Bekanntmachungen mit Edikt an der Amtstafel der Abgbeh, die Einschaltungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung aber auch der Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde werden dadurch entbehrlich.

Der Anschlag an der Amtstafel der Abgbeh und an der Gemeinde ist vor allem in größeren Städten nicht mehr angezeigt, in diesem Bereich wird über die elektronische Veröffentlichung mit Sicherheit eine größere, auch überregionale, Interessentengruppe angesprochen. Sollte es im Einzelfall zweckmäßiger sein, zusätzlich einen Anschlag an der Gemeindeamtstafel vorzunehmen, soll dies nach Ermessen der Abgbeh von Amts wege...

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