TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 22 AbgEO

Liebeg

1

Die Neufassung der §§ 1, 2 ordnet die Anwendung des allgemeinen Abgabenverfahrensrechts (BAO bzw LAO) an, wodurch einerseits § 22 in seiner bisherigen Fassung überflüssig wird und andererseits aber auch die allgemeinen Zustellvorschriften für das Vollstreckungsverfahren gelten. Diese sehen grundsätzlich die Zustellung an Bevollmächtigte vor (vgl die durch Art V Z 3 BGBl 1982/201 aufgehobene Bestimmung des § 101 Abs 4 BAO, sowie nunmehr § 9 ZustG – § 22 wurde mit BGBl I 2005/161 (Art 10) an die Neufassung des ZustG, BGBl I 2004/10 angepasst). Zustellungen im Vollstreckungsverfahren an hiefür namhaft gemachte Bevollmächtigte (Zustellungsbevollmächtigte) sind aber unzweckmäßig, weshalb sie auch trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung, insb zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, direkt dem Vollmachtgeber (= Abgpfl) wirksam zugestellt werden können (vgl die dem § 22 entsprechende Anordnung des § 103 Abs 1 BAO; vgl , wonach § 22 die lex specialis zu § 9 ZustG ist; Thamm SWK 1979, A V 27).

Wenn nämlich zB der Vollstreckungsauftrag, der Sicherstellungsauftrag, die Anforderung von Barauslagen (die gem § 26 unmittelbar bei der Vollstreckungshandlung fällig und vollstreckbar werden), die Verständi...

Daten werden geladen...