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Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

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Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 18 AbgEO

Liebeg

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1
II.
Antragstellung
5
III.
Prüfung der Aufschiebungsgründe
7
IV.
Vollzugsbeschwerde
10
V.
Zuständigkeit
11

I. Allgemeines

1

§ 18 regelt die Fälle, in denen das FA mit der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens innezuhalten hat (vgl § 42 EO). Wie in § 16 sind auch hier die Fälle weggelassen, denen im Bereich des abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahrens eine Bedeutung nicht zukommt, wie zB die Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger.

§ 254 BAO findet im Vollstreckungsverfahren keine Anwendung; die Möglichkeit des Antrages auf Aufschiebung der Vollstreckung gem § 18 bietet die Gewähr einer verfassungskonformen Effektivität des Rechtsschutzes ().

Zur Wirkung der Aufschiebung der Vollstreckung, die einen – vorläufigen – Stillstand des Exekutionsverfahrens darstellt, siehe § 19.

2

Die taxative ( = EvBl 1977/268) Aufzählung der Gründe für die Aufschiebung der Exekution stehen idR mit den Gründen, aus denen eine Einstellung oder Einschränkung zu bewilligen ist, in Zusammenhang (§ 18 Z 1 bis Z 4 und Z 6), zum Teil handelt es sich aber um selbständige Tatbestände (§18 Z 5 und Z 7).

3

Aus der erschöpfenden Aufzählung de...

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