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Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

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Dokumentvorschau
Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 14 Widerspruch Dritter

Liebeg

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1
II.
Legitimation
9
III.
Zeitliche Befristung der Exszindierungsklage
13
IV.
Rechte, die die Vollstreckung unzulässig machen
16
A.
Eigentum
17
1.
Allgemeines
17
2.
Ersitzung
18
3.
Bauführung
19
4.
Gutgläubiger Eigentumserwerb
23
5.
Derivativer (abgeleiteter) Eigentumserwerb
26
B.
Miteigentum
30
C.
Eigentumsvorbehalt
31
D.
Sicherungseigentum
33
E.
Zession
36
F.
Zubehör
42
G.
Treuhandschaft
44
H.
Exkurs: Widerspruch Dritter auf Grund im Ausland erworbener Rechte
47
V.
Abwehr des Widerspruchs Dritter mit Anfechtungseinrede
55
VI.
Aufschiebung der Exekution
69

I. Allgemeines

1

Die Entscheidung über Rechte dritter Personen, die an dem in Vollstreckung zu ziehenden Gegenstand mit der Behauptung geltend gemacht werden, dass sie die Vornahme der Vollstreckung unzulässig machen, wird – sofern das FA diese Rechte nicht als begründet anerkennt und von der Durchführung der Vollstreckung auf die vom Widerspruch erfassten Gegenstände Abstand nimmt – nicht dem FA im abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahren überlassen. Derartige Rechte Dritter – meist das Eigentum – müssen vielmehr so wie im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren (§ 37 EO) mit Klage...

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