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Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

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Dokumentvorschau
Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 13 Einwendungen gegen die Durchführung der Vollstreckung

Liebeg

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1
II.
Abgrenzungen
4
III.
Legitimation
7
IV.
Nichteintritt der Vollstreckbarkeit
8
V.
Exekutionsverzicht
12
VI.
Zuständigkeit
19
VII.
Aufschiebung der Vollstreckung
24

I. Allgemeines

1

§ 13 regelt nach dem Vorbild von § 36 EO die Einwendungen gegen die Durchführung der Vollstreckung wegen Fehlens der Vollstreckbarkeit oder wegen behaupteten Verzichtes des FA auf die Einleitung der Vollstreckung. Wie im Fall des § 12 müssen auch hier alle Einwendungen gleichzeitig beim FA vorgebracht werden und es hat die Stattgebung die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens (§ 13 Abs 2, § 36 Abs 3 EO) zur Folge (AB 829 BlgNR 5. GP 34).

Nach § 13 Abs 2 müssen alle Einwendungen, die der Abgpfl zur Zeit der Antragstellung vorzubringen imstande gewesen ist, bei sonstigem Ausschluss gleichzeitig geltend machen ( = ÖStZB 2012, 638); insoweit besteht ein „Neuerungsverbot“ (; vgl auch ; 3 Ob 182/05v; 3 Ob 67/07k, zur sog „Eventualmaxime“).

Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch als solchen richten, sind im Veranlagungsverfahren mit Berufung (jetzt...

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