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Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

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Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 84 Allgemeine Grundsätze

Liebeg

1

Die §§ 84 bis 86 regeln das Zusammentreffen mehrerer nichtgerichtlicher Vollstreckungsverfahren bei der Pfändung beweglicher körperlicher Sachen, von grundbücherlich nicht sichergestellten Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen. Hierbei kommen als Vollstreckungsbehörden einerseits die FA, anderseits die Behörden in Betracht, die zur Vollstreckung der nicht durch die FA eingehobenen Landes- und Gemeindeabgaben und der Geldleistungen im Bereich der allgemeinen Verwaltung berufen sind (BVB, Stadtmagistrate, Gemeindebehörden).

2

Eine abgabenbehördliche Vollstreckung iS des I. und II. Teiles des II. Hauptstückes der AbgEO ist eine solche, die von einer Abgbeh des Bundes (vgl § 1 Rz 2) geführt wird. Unter einer „anderen nichtgerichtlichen Vollstreckung“ versteht man sowohl eine Vollstreckung der im § 2 Abs 2 lit c genannten Abgbeh der Länder und Gemeinden als auch eine Vollstreckung, die gem § 3 VVG von einer Verwaltungsbehörde geführt wird, die nicht Abgbeh ist. Da gem § 3 VVG die AbgEO auch im Bereich der allgemeinen Verwaltung zur Hereinbringung von Geldleistungen sinngem anzuwenden ist, finden die Bestimmungen de...

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