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Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7007-8295-7

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Liebeg - Die Abgabenexekutionsordnung

§ 73 AbgEO

Liebeg

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1
II.
Wirkung der Pfändung und Überweisung
2
A.
Allgemeines
2
B.
Klagslegitimation
3
C.
Rechte und Pflichten des Überweisungsgläubigers
10
D.
Rechte und Pflichten des Drittschuldners
13

I. Allgemeines

1

Die §§ 73 und 74 umschreiben in Anlehnung an die §§ 307 bis 313 EO die aus der Überweisung für die Republik Österreich sich ergebenden Rechte und Pflichten. Die in § 316 EO vorgesehene Möglichkeit einer Überweisung einer gepfändeten Geldforderung an Zahlungsstatt, bei der die den Gegenstand der Vollstreckung bildende Abgabenforderung mit dem Vollzug der Überweisung als befriedigt anzusehen wäre, wird als entbehrlich nicht übernommen. Das Gleiche gilt von den Vorschriften der §§ 314 bis 319 EO über einen Verzicht des betreibenden Gläubigers auf die Rechte aus der Überweisung, über die Einziehung der überwiesenen Forderung durch einen Kurator wegen Mehrheit von betreibenden Gläubigern und über die anderweitige Verwertung der gepfändeten Forderung (Verkauf usw) (AB 829 BlgNR 5. GP 40).

II. Wirkung der Pfändung und Überweisung

A. Allgemeines

2

Die Pfändung erfasst das Recht mit dem Inhalt, den es im Zeitpunkt der Pfändung hatte. Der betreibende Gläubiger, der als Überw...

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