Die Abgabenexekutionsordnung
2. Aufl. 2021
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Vorwort
Die Republik Österreich hat wie jeder andere Gläubiger (zB Kreditunternehmen, Versicherung, Arbeitnehmer) ein Interesse an der Einbringlichmachung ihrer Forderungen bzw der Abwehr unbegründet erhobener Ansprüche.
Die Besonderheit in Bezug auf Abgabenforderungen liegt darin, dass der Republik Österreich – ebenso den Ländern und den Gemeinden – das Wahlrecht eingeräumt wird, zur Hereinbringung ihrer Forderungen das gerichtliche Exekutionsverfahren einzuleiten oder aber – im Fall einfacherer Exekutionsverfahren – diese nach den Bestimmungen der AbgEO selbst, also quasi „in house“, zu betreiben.
Obwohl der AbgEO immense Bedeutung zukommt, fristet sie in ihrer literarischen Behandlung ein kärgliches Dasein.
1963 gaben Reeger und Stoll im damaligen „Wirtschaftsverlag Dr. Anton Orac“ – erstmalig und bis zum Erscheinen der ersten Auflage dieses Buches im Jahr 2001 einmalig – eine mit ausführlichen Erläuterungen versehene Fassung der AbgEO heraus.
Seit 2001 gab es nicht unwesentliche Gesetzesänderungen, wie zB zuletzt das Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG, BGBl I 2019/104, idF 2. Finanz-Organisationsreformgesetz – 2. FORG, BGBl I 2020/99, mit dem die Finanzverwaltung – im Wesentlichen mit Wirkung...