Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3435-7

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 28 Beiträge zur Krankenversicherung während der Leistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes

Caroline Graf-Schimek

Übersicht


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I.
Ruhen der Beitragspflicht
12
II.
(Familien-)Angehörige
3
III.
Ausbildungsdienst Leistende ab dem 13. Monat
4

I. Ruhen der Beitragspflicht

1

Gem Abs 1 ruht die Beitragspflicht des Versicherten für die Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes aufgrund des WG 2001. In dieser Zeit ruht auch die Beitragspflicht für den familienversicherten Angehörigen gem § 10, die gem § 32 Abs 1 ebenfalls auf den Versicherten fällt. Ebenso ruht gem § 59 für diese Zeit der Anspruch des Versicherten auf Leistungen der Krankenversicherung für die eigene Person.

1a

Wird während einer Mehrfachversicherung ASVG/GSVG in einzelnen Monaten tageweise Präsenzdienst geleistet und ergibt sich daraus, dass aufgrund einzelner beitrags- bzw versicherungsfreier Tage in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem ASVG zwar jeweils die täglichen, nicht aber die monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen erreicht worden sind, kommt es zu einer Differenzvorschreibung. Diese Differenzvorschreibung führt nicht zu einer nachträglichen Beitragspflicht nach dem ASVG für Tage des Präsenzdienstes, sondern nur dazu, dass die Beitragsgrundlagen nach dem...

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