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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3435-7

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 25 Beitragsgrundlage

Johannes Pflug

Übersicht


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I.
Bildung der Beitragsgrundlage (Abs 1 und 2)
A.
Allgemeines
1- 3
B.
Versicherungspflichtige Einkünfte
4- 9
C.
Hinzurechnungsbeträge
1.
Investitionsfreibetrag (Abs 2 Z 1)
2.
Vorgeschriebene Beiträge zur PV, KV und AIV (Abs 2 Z 2)
11- 13
D.
Abzugsbeträge (Abs 2 Z 3)
1.
Sanierungsgewinne
14- 16
2.
Veräußerungsgewinne
17- 20
3.
Gemeinsame Bestimmungen
21- 23
II.
Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten (Abs 3)
24, 25
III.
Mindestbeitragsgrundlage (Abs 4 und 4a)
A.
Begriff
B.
Mindestbeitragsgrundlage für WK-Mitglieder
27, 28
C.
Neuzugänger
29, 33
D.
Mindestbeitragsgrundlage für Neue Selbständige
34, 35
E.
Sich deckende Tätigkeiten
IV.
Endgültige Beitragsgrundlage (Abs 5-7)
A.
Permanente Nachbemessung
37- 40
B.
„Versteinerung“ von Beitragsgrundlagen
C.
Erhöhung der Beitragsgrundlage in der PV für Neuzugänger

I. Bildung der Beitragsgrundlage (Abs 1 und 2)

A. Allgemeines

1

Es bereitet Schwierigkeiten, ein gerechtes (dh Härtefälle möglichst vermeidendes), transparentes und administrierbares Modell der BGL-Bildung für selbständige Erwerbstätige zu finden. Während das DN gebührende Entgelt im Allgemeinen zeitnah feststeht, liegen die Einkünfte von selbständig Erwerbstätigen erst im Nachhinein - nämlich mit der Rechtskraf...

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