TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3435-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 219 Genehmigung zu Veränderungen von Vermögensbeständen

Josef Souhrada

1

Diese Bestimmung steht Delegierungen nach § 207 dann entgegen, wenn diese dazu führen würden, dass für bestimmte hier aufgezählte Entscheidungen keine Verwaltungsbeschlüsse mehr notwendig wären.

2

Der Genehmigungsvorbehalt ist Teil des Aufsichtsrechts und nach dessen Bestimmungen auszulegen, wodurch es nicht im ungebundenen Ermessen der Aufsicht liegt, eine Maßnahme zu genehmigen. Heranzuziehen sind die Prüfungsmaßstäbe des § 221. Der Hinweis auf § 31 Abs 7 Z 1 ASVG in Abs 1 und 2 bezieht sich auf jene Sachverhalte, in denen der HV zustimmungsberechtigt ist. Eine Erweiterung des Zustimmungsrechts des HV auf alle Fälle, in denen eine ministerielle Genehmigung nach § 219 erforderlich ist, kann aus diesen Hinweisen nicht abgeleitet werden. Ein Zustimmungsrecht des HV wurde verneint, wenn der dem Vorhaben zu Grunde liegende Verwendungszweck (Parkplatz) von § 31 Abs 7 ASVG nicht erfasst war (Anlassfall: Hauptstelle der KGKK, Schreiben des HV 41-ORG-23.21/11 Rl v ).

3

Genehmigungspflichtig sind, da Beschränkungen der Selbstverwaltung restriktiv auszulegen sind, erst jene Beschlüsse, durch welche die konkreten Grundlagen für die jeweilige Vorgangsweise (Abschluss...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.