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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3435-7

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 190 Übergang von Schadenersatzansprüchen auf den Versicherungsträger

Robert Atria

Übersicht


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I.
Allgemeines
1- 8
II.
Auslandsbezug
9- 12
III.
Gewährung einer SV-Leistung als Voraussetzung (Abs 1)
13- 15
IV.
Beschränkungen für den SVT
A.
Schadenszufügung durch den Dienstnehmer (Abs 3)
16- 20
B.
Schadenszufügung durch Familienangehörige
21, 22
V.
Übergangsfähige Ansprüche
23- 26
VI.
Höhe der erfassten Ansprüche („Deckungsfonds“)
27- 29
VII.
Kongruenz
A.
Grundsatz
30, 31
B.
Persönliche Kongruenz
C.
Sachliche Kongruenz
1.
Sachleistungen
34- 37
2.
Geldleistungen
38- 42
D.
Zeitliche Kongruenz
43, 44
VIII.
Unzulänglicher Deckungsfonds - „Quotenvorrecht“ des SVT
45- 47
IX.
Dispositionen über erfasste Ansprüche
48- 51
X.
Zahlungen des Schädigers nach Forderungsübergang (Abs 2); Aufrechnung des Schädigers
52- 54
XI.
Verjährung
55- 57
XII.
Verfahren
58- 63

I. Allgemeines

1

Stehen einem Vers infolge eines VF nicht nur Leistungsansprüche aus der SV, sondern auch Schadenersatzansprüche (gegen den Schädiger oder auch direkt gegen dessen Versicherung) zu, so stellen sich verschiedene Probleme zum Verhältnis dieser Ansprüche. Im Wesentlichen geht es dabei um die Fragen: Welche Schadenersatzansprüche verbleiben dem Vers trotz Erhalt entsprechender SV-Leistungen? Wer hat die finanziellen Folge...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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