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ÖBA 9, September 2013, Seite 618

EBA veröffentlicht finale technische Standards zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen

Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am die finalen technischen Standards zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen veröffentlicht. Die einheitlichen Meldestandards umfassen Regelungen zu den Meldungen in den Bereichen Eigenmittel (COREP), Finanzinformationen (FINREP), Verluste aus hypothekarisch besicherten Forderungen, Großveranlagungen, Leverage Ratio und Liquiditätskennzahlen (LCR und NSFR).

Ziel der einheitlichen Meldestandards als integraler Bestandteil des Single Rule Books ist laut EBA eine verbesserte Transparenz und die Erleichterung des Meldeaufwands für internationale Kreditinstituts-Gruppen. Die Vereinheitlichung im Meldewesen umfasst die Meldeinhalte, Meldefrequenzen, Meldestichtage und Meldedefinitionen.

Neben dem finalen technischen Standard wurden weiters die finalen Meldetemplates inklusive Instruktionen und die entsprechenden Prüfregeln innerhalb der Templates von der EBA veröffentlicht.

Die FINREP-Meldungen sind erstmalig ab dem Stichtag zu melden, während die übrigen Meldebereiche bereits ab dem Stichtag an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden sind.

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