Doppelbesteuerung
2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Schlußprotokoll zu Artikel 2
2. Die obersten Finanzbehörden im Sinne dieses Abkommens sind in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesminister der Finanzen, in der Republik Österreich das Bundesministerium für Finanzen.
3. Die obersten Finanzbehörden der beiden Vertragsstaaten werden sich ins Einvernehmen setzen, wenn Zweifel entstehen sollten, auf welche künftigen Steuern das Abkommen anzuwenden ist. Es besteht Übereinstimmung zwischen den Vertragsstaaten, dass sich das Abkommen nicht auf Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden erstrecken soll.
Schrifttum:
Firlinger Kommunalsteuer vom sachlichen Anwendungsbereich der DBA erfasst? SWI 1994, 65; Hausleithner Vermeidung der Doppelbesteuerung im österreichischen Erbschaftsteuerrecht, ÖStZ 1985, 218; Lang/Schuch Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Österreich, 1997; Fraberger Erbschaftssteuerabkommen und Gemeinschaftsrecht, in Aigner ua. (Hrsg.), Erbschaftssteuern und Doppelbesteuerungsabkommen, 2002 S. 211; Meincke ErbStG, 13. Aufl., 2002; Oswald Die Behandlung von Vorschenkungen beim Erbfall nach dem deutsch-österreichischen DBA, NZ 1964, 148; Philipp Anwendung von DBA auf dem Gebiete der ErbSt auf Vorsch...