Doppelbesteuerung
2022
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Art. 27 Erstattung der Abzugsteuern (ohne Parallele im MA)
Protokoll: (14) Zu Artikel 27
Diese Abkommensbestimmung hat klarstellenden Inhalt. Sie ist nicht so auszulegen, dass hierdurch gegenüber der Republik Österreich erstattungspflichtige Steuerabzugsverfahren angewendet werden könnten, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber anderen Staaten der Europäischen Union nicht erhoben werden dürfen.
Schrifttum:
Hensel Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, IWB 2001, Fach 5, Gruppe 2, 549 ff.; Jirousek Das neue österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen, ÖStZ 1999, 495 f.; Jirousek Das neue DBA mit Deutschland, ÖStZ 2000, 370 ff.; M. Lang Einführung in das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, 2. Aufl., 2002; M. Lang/Schuch Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Österreich, 1997; H. Loukota Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland paraphiert, SWI 1999, 422 ff; Obermann Zinsen aus deutschen Wandelanleiehen – Wege und Irrwege aus der Doppelbesteuerung, SWI 2012, 4 ff.; Philipp/H. Loukota/Jirousek Internationales Steuerrecht, Art. 27 DBA BRD, 20. Lfg.; Riegler Entlastung von deutschen Abzugssteuern auf Dividenden und Zinsen, ÖStZ 2004, 173 ff.; Ritz Bundesabgabenordnung Kommentar, 1994.
Urteile: