Doppelbesteuerung
2022
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Art. 5 Betriebsstätte (Art. 5 MA)
Inhaltsübersicht
I. Übereinstimmung mit dem MA
II. Abs. 2 des Protokolls zu Art. 5
III. Verständigung zu Montagebetriebsstätten
Protokoll:
(1) Zu den Artikeln 2 bis 19: abgedruckt zu Art. 2
(2) Zu Artikel 5:
Es besteht Einverständnis, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebsstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen – ohne dieses Einverständnis sonst zur Vertreterbetriebsstätte führenden – Funktionen durch Ansatz angemessener Verrechnungspreise, einschließlich eines diesem verbleibenden Gewinns, abgegolten werden.
Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Josef Schuch/Dr. Katharina Fürnsinn
Schrifttum:
Bendlinger Eine (weitere) Absage an die Kommissio...