Doppelbesteuerung
2022
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Art. 5 Betriebsstätte (Art. 5 MA)
Protokoll:
(1) Zu den Artikeln 2 bis 19: abgedruckt zu Art. 2
(2) Zu Artikel 5:
Es besteht Einverständnis, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebsstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen – ohne dieses Einverständnis sonst zur Vertreterbetriebsstätte führenden – Funktionen durch Ansatz angemessener Verrechnungspreise, einschließlich eines diesem verbleibenden Gewinns, abgegolten werden.
Schrifttum:
Bendlinger Eine (weitere) Absage an die Kommissionärsbetriebsstätte: Norwegisches Höchstgericht entscheidet im Fall Dell, SWI 2012, 101 ff.; Bendlinger Internationale Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff, SWI 2011. 251 ff.; Bendlinger Sinn und Zweck der Vertreterbetriebsstätte, ; Dommes/Greinecker Fallbeispiel Tranfer Pricing – Vertreterbetriebsstätte, SWI 2010, 414 ff.; Hensel Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, IWB Fach 5 Österreich Gruppe 2, 549 ff.; Jirousek Entwurf eines neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, ÖStZ 1998, 500 ff.; Jirousek Das neue DBA mit Deutschland, ÖStZ 2000, 370 ff.; Keller/Schuch/Seibold/Wacker Der Betriebstättenbegriff im natio...