Doppelbesteuerung
2022
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III. Die Besonderheiten der Auslegung des Abkommens
1. Völkerrechtliche Auslegungsregeln
18 a) Art. 31 ff. WÜRV. Die Auslegung des Abk. richtet sich nach völkerrechtlichen Auslegungsgrundsätzen, die in Art. 31 ff. WÜRV niedergelegt sind (ausführlich MA Art. 3 Rz. 77 ff.; Vogel Einl. Rz. 64 ff.). Da diese Bestimmungen weitgehend die völkergewohnheitsrechtlichen Grundsätze zur Auslegung völkerrechtlicher Verträge kodifizieren, sind sie auch auf Verträge anzuwenden, die vor In-Kraft-Treten des WÜRV abgeschlossen wurden und aufdie das WÜRV gem. dessen Art. 4 nicht direkt anwendbar ist (MA Vor Art. 1 Rz. 37; Vogel/Prokisch CDFI LXXVIIIa, 32; diesen Aspekt nicht berücksichtigend BFH v. I R 20/87, BStBl II 1989, 649). Die völkerrechtlichen Auslegungsregeln unterscheiden sich nicht grds. von jenen, die für die Auslegung innerstaatlichen Rechts maßgeblich sind (BFH v. I R 74/86, BStBl II 1990, 4). Denn auch bei der Auslegung völkerrechtlicher Vereinbarungen kann es – genauso wie bei der Auslegung innerstaatlicher Vorschriften – nur darum gehen, nach den Regeln der (Sprach)-Konvention zu ermitteln, was der Autor der Rechtsnorm als ...