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AR aktuell 2, April 2007, Seite 13

Beirat oder doch Aufsichtsrat ... das ist hier die Frage

Christian Fritz

In seiner Entscheidung vom , 9 ObA 130/05s, hat der OGH ausgeführt, dass ein von den Gesellschaftern einer GmbH eingerichteter Verwaltungsrat als Aufsichtsrat zu qualifizieren ist und aus diesem Grunde die Bestimmungen für die Arbeitnehmervertretung (§ 110 ArbVG) in einem solchen Überwachungsorgan anzuwenden sind. Die folgenden Ausführungen wollen eine Hilfestellung für die Praxis bieten, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Arbeitnehmervertretung in freiwillig eingerichteten Gremien auszuschließen ist.

1. Ausgangslage nach der OGH-Entscheidung

Auf Grund der zunehmenden Tendenzen, in jenen Fällen, in denen keine gesetzliche Verpflichtung zu Errichtung eines Aufsichtsrats besteht, die Zuweisung von Kernkompetenzen des Aufsichtsrats an einen Verwaltungsrat oder Beirat unter Umgehung der Teilnahme der Arbeitnehmervertreter in diesem Überwachungsorgan zu verhindern, war die gegenständliche höchstgerichtliche Klarstellung sohin längst fällig. Das Urteil hat sich mit den kontroversellen Literaturmeinungen hinreichend auseinandergesetzt und ist m. E. uneingeschränkt zu begrüßen.

Nachdem die Arbeitnehmermitbestimmung in freiwillig eingerichteten Überwachungsorganen in vielen Fällen ganz o...

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