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AR aktuell 2, April 2007, Seite 23

Auf Augenhöhe mit dem Vorstand – was Aufsichtsräte über Outsourcing und interne Dienstleistungen wissen sollten

Michael Paul

„Wissen Sie, was Ihre Rechtsabteilung kostet?“ – „Ja, zu viel!“ Ähnliche Bonmots sind über zahlreiche Unternehmensbereiche überliefert. Im Organigramm tauchen sie unter ganz verschiedenen Bezeichnungen auf: Stabstelle, Service-Bereich, Facility-Management, Dienstleistungscenter etc. Dahinter verbergen sich Aktivitäten innerhalb des Unternehmens, die nicht zu dessen Kernprozessen gehören und meistens auch keine direkte (Absatz-)Marktbeziehung haben. Wenn Aufsichtsräte über Budgetansätze entscheiden, müssen sie sich gerade auch mit diesen Positionen beschäftigen. Was dürfen solche nicht direkt wertschöpfenden Einheiten kosten?

1. Verschlankungsanspruch auf dem Prüfstand

Gerade die Debatte um die Verschlankung von Unternehmen in den vergangenen Jahren hat diese Frage ins Rampenlicht gerückt. Die Unternehmen wurden so weit verschlankt, dass vielfach alles, was nicht zum Kern gehörte, rausgeschmissen wurde. Die Philosophie dahinter: Wenn man mehrere externe Dienstleister um die Erbringung der entsprechenden Leistung, etwa im Zuge eine Ausschreibung, rittern lässt, konkurrenzieren sich diese auf ein Preis-Niveau herunter, das weit unter den Kosten eines eigenen Vorhaltens entsprechender in...

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