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Editorial
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) wurden mit der Zielsetzung einer internationalen einheitlichen und damit vergleichbaren Bilanzierung eingeführt. Das HGB-/UGB-Bilanzrecht wurde mit seiner Orientierung am Gläubigerschutz als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Die Zielsetzung des „Fair Value“ entspreche, so wurde behauptet, weit besser den Vorstellungen der Investoren und der Anteilseigner. Die Illusion besteht allerdings in der Vorstellung, die Bilanzersteller könnten einen eindeutigen „Fair Value“ ermitteln und die Abschlussprüfer wären in der Lage, auf Basis der IFRS den ermittelten „Fair Value“ auch zu prüfen und zu testieren. Weiters wurde angenommen, die Analysten seien auf Basis der IFRS in der Lage, effizientere Analysen und Vergleiche über Unternehmungen zu erstellen.
Bedauerlicherweise scheiterten alle diese Zielsetzungen an der Tatsache, dass die IFRS wesentlich mehr Bilanzierungsspielräume ermöglichen als das UGB und es daher nicht möglich ist und war, einen eindeutigen „Fair Value“ zu ermitteln. Karl Heinz Küting, Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes, stellte dazu am auf Seite 8 im „Handelsblatt“ fest: „Aufgrund me...