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AR aktuell 2, April 2007, Seite 17

Frauen in der Verwaltung von Kapitalgesellschaften – ein Update

Anna Katharina Zechner

Die Einführung einer gesetzlichen Pflicht norwegischer Aktiengesellschaften, einen bestimmten Anteil ihrer Verwaltungsratsmandate mit Frauen (bzw. umgekehrt mit Männern) zu besetzen, hat zahlreiche weitere europäische Staaten dazu veranlasst, gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Unterrepräsentation von Frauen in Gesellschaftsorganen in Erwägung zu ziehen oder gar vorzubereiten.

1. Schweden

In Schweden legte die von der letzten (sozialdemokratischen) Regierung zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes beauftragte Professorin Catarina af Sandeberg vergangenen Sommer einen Vorschlag für eine Geschlechterquote in schwedischen Verwaltungsräten vor. Dieser lehnt sich stark an das norwegische Gesetz an, verfolgt jedoch in einigen Punkten einen eigenen Ansatz. So umfasst er, anders als in Norwegen, neben Kapitalgesellschaften, an denen der Staat eine 100-%-Beteiligung hält, vorerst nur börsenotierte Aktiengesellschaften (börsnoterade publika aktiebolag). Je nachdem, aus wie vielen – aktionärsgewählten – Mitgliedern sich der Verwaltungsrat jeweils zusammensetzt, muss jedes Geschlecht zu mindestens 40 % vertreten sein. Das Gesetz sollte am in Kraft treten und eventuell ab auch auf nichtbörsen...

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