AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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S. 286Anhang 5: Zulassung von Besonders Hochqualifizierten für das Jahr 2019 (BGBl II 2019/2)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 94/2018 und Nr. 100/2018, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verordnet: