Gerhartl
AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
Kommentar
1. Aufl. 2019
ISBN: 978-3-7073-4140-9
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AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz (1. Auflage)
S. 272 Anlage D
Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen gemäß § 24 Abs. 2
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Kriterien | Punkte |
Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit | 20 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer | 20 |
Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich | 30 |
Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Berufserfahrung (pro Jahr) | 2 |
Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2) | 5 |
Deutschkenntnisse zur selbständigen oder zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 1 oder B 2) | 10 |
Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 2) | 10 |
Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung (C 1) | 15 |
Zusatzpunkte | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000 | 10 |
Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich | 10 |
Alter bis 35 Jahre | 10 |
S. 273 | |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: | 85 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl: | 50 |