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AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

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AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz (1. Auflage)

S. 269 Anlage B

Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen gemäß § 12a


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Kriterien
Punkte
Qualifikation
maximal anrechenbare Punkte: 30
abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf
20
allgemeine Universitätsreife im Sinne des § 64 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120
25
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer
30
ausbildungsadäquate Berufserfahrung
maximal anrechenbare Punkte: 20
Berufserfahrung (pro Jahr)
2
Berufserfahrung in Österreich (pro Jahr)
4
Sprachkenntnisse Deutsch
maximal anrechenbare Punkte: 15
Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1)
5
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2)
10
Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1)
15
Sprachkenntnisse Englisch
maximal anrechenbare Punkte: 10
Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2)
5
Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1)
10
Alter
maximal anrechenbare Punkte: 15
bis 30 Jahre
15
bis 40 Jahre
10
Summe der maximal anrechenbaren Punkte
90
erforderliche Mindestpunkteanzahl
55

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