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Wiener Tourismusförderungsgesetz
Es ergibt sich aus der höchstgerichtlichen Judikatur, dass für das Vorliegen eines Beherbergungsbetriebes iSd § 11 Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) essenziell ist, dass während der Zurverfügungstellung des Wohnraums Betreuungsleistungen für den Gast erbracht werden. – (§ 11 WTFG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/17/0609)