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SWK 29, 10. Oktober 2016, Seite 1266

Herbstsession des VfGH

Der VfGH hat Ende September seine diesjährige Herbstsession begonnen, die bis zum andauern wird. Auf der Tagesordnung steht ua die Frage, ob das Glücksspielgesetz verfassungswidrig ist. Der OGH ist der Ansicht, dass das österreichische Glücksspielmonopol gegen das Unionsrecht verstoße. Konkret sei das Monopolsystem ein Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Dieser Verstoß bewirke, so der OGH, eine verfassungsrechtlich unzulässige Inländerdiskriminierung. Der OGH hat daher an den VfGH den Antrag gestellt, das Glückspielgesetz zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. Ebenfalls behandelt wird in der Herbst-Session des VfGH der Verkauf von rezeptfreien Medikamenten durch eine Drogeriemarktkette. Diese wehrt sich mit einem Individualantrag gegen das Verkaufsverbot für rezeptfreie Medikamente. Sie sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: Für den sogenannten Apothekenvorbehalt gebe es nämlich keine sachliche Rechtfertigung.

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