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Nochmals: Pauschale Aufteilung nach der Grundanteilverordnung
Im Beitrag von Oliver Herzog, Einkommensteuerliche Änderungen bei den Grundstücken ab 2016, SWK 23/24/2016, 1035 ff, hat sich in der Tabelle auf Seite 1042 ein Druckfehler eingeschlichen.
Für die pauschale Aufteilung hat der Grundanteil laut VO bei einem Quadratmeterpreis unter 400 Euro ab 11 Einheiten bei Städten/Gemeinden unter 100.000 Einwohnern richtig 20 % zu lauten. Wir drucken im Folgenden die berichtigte Tabelle ab:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Grundanteil laut VO | Unter 100.000 Einwohnern | Ab 100.000 Einwohnern* |
Quadratmeterpreis unter 400 Euro, bis 10 Einheiten | 20 % | 40 % |
Quadratmeterpreis unter 400 Euro, ab 11 Einheiten | 20 % | 30 % |
Quadratmeterpreis ab 400 Euro, bis 10 Einheiten | 40 % | 40 % |
Quadratmeterpreis ab 400 Euro, ab 11 Einheiten | 30 % | 30 % |
*)Derzeit Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck.