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SWK 29, 10. Oktober 2016, Seite 1243

Nochmals: Pauschale Aufteilung nach der Grundanteilverordnung

Im Beitrag von Oliver Herzog, Einkommensteuerliche Änderungen bei den Grundstücken ab 2016, SWK 23/24/2016, 1035 ff, hat sich in der Tabelle auf Seite 1042 ein Druckfehler eingeschlichen.

Für die pauschale Aufteilung hat der Grundanteil laut VO bei einem Quadratmeterpreis unter 400 Euro ab 11 Einheiten bei Städten/Gemeinden unter 100.000 Einwohnern richtig 20 % zu lauten. Wir drucken im Folgenden die berichtigte Tabelle ab:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Grundanteil laut VO
Unter 100.000 Einwohnern
Ab 100.000 Einwohnern*
Quadratmeterpreis unter 400 Euro,
bis 10 Einheiten
20 %
40 %
Quadratmeterpreis unter 400 Euro,
ab 11 Einheiten
20 %
30 %
Quadratmeterpreis ab 400 Euro,
bis 10 Einheiten
40 %
40 %
Quadratmeterpreis ab 400 Euro,
ab 11 Einheiten
30 %
30 %

*)Derzeit Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck.

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