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Die geplanten Änderungen im Kartellgesetz
Schadenersatzansprüche wegen Wettbewerbsverstößen
(SWK) – Kürzlich hat das BMJ den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kartellgesetz 2005 geändert wird (Kartellgesetz-Novelle 2016 – KartG-Nov 2016), in Begutachtung verschickt. Mit der Novelle 2016 soll die Schadenersatz-Richtlinie (RL 2014/104/EU) umgesetzt werden. Europaweit werden damit einheitliche Standards für Schadenersatzansprüche aus Kartellen und anderen Wettbewerbsverletzungen geschaffen. Die Begutachtungsfrist ist am abgelaufen. Die parlamentarische Beschlussfassung ist noch für den Herbst vorgesehen.
1. Unionsrechtliche Vorgaben
Die Schadenersatz-RL ist bis in innerstaatliches Recht umzusetzen. Sie kodifiziert die Grundsätze der bisherigen EuGH-Judikatur zum Recht auf vollständigen Schadenersatz und sieht ua einen Anspruch auf Offenlegung von Beweismitteln, eine Bindungswirkung wettbewerbsrechtlicher Entscheidungen für Schadenersatzprozesse, die Harmonisierung der Verjährung von Schadenersatzansprüchen und die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer an der Zuwiderhandlung Beteiligter vor. Weitere Eckpunkte betreffen Beweislastregeln für die Schadensabwälzung, eine Vermutung des Schadenseintritts bei Kartellen sowie Bestimmungen über alternative Streitbeilegungsverfahren.