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SWK 6, 20. Februar 2016, Seite 357

Vorsteuerabzug bei berichtigten Rechnungen (§ 11 Abs 1a UStG)

In Anlehnung an die , Pannon Gep Centrum kft, und vom , C-271/12, Petroma Transports, wird die Erstattung von Vorsteuern im Erstattungszeitraum der ursprünglichen Rechnungsausstellung gewährt, wenn der Antragsteller im laufenden Beschwerdeverfahren berichtigte Rechnungen vorlegt ( RV/2100220/2015).

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