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Fragen zur behördlichen Lohnkontrolle
In einem Beitrag in der Februarausgabe der ASoK beschäftigt sich Erwin Rath, stellvertretender Leiter der Abteilung für Arbeitsvertragsrecht im BMASK, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Erfahrungen aus der Praxis mit ausgewählten Fragen zur behördlichen Lohnkontrolle des nach kollektiven Lohnvorschriften zustehenden Bruttoentgelts. Der Fokus liegt dabei auf der Lohnkontrolle in Bezug auf fortgezahlte Entgelte, pauschalierten Taggeldern, Hypotax-Vereinbarungen und weiteren Praxisproblemen.