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Vorsteuerabzug bei Anzahlung für Eigentumswohnung (§ 12 Abs 1 UStG)
Der Vorsteuerabzug für einen Teilbetrag des Kaufpreises für eine vermietete Eigentumswohnung steht nicht schon im Zeitpunkt der Überweisung dieses Teilbetrags auf ein Treuhandkonto des Treuhänders nach dem Bauträgervertragsgesetz, sondern erst mit der Weiterleitung des Teilbetrags vom Treuhandkonto auf das Konto des Bauträgers zu ( RV/1100354/2011).