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Soziales Engagement und Werbungskosten (§ 16 Abs 1 Z 9 EStG)
Entschließt sich eine Arbeitnehmerin freiwillig dazu, an einem sozialen Projekt mitzuwirken, und entstehen im Rahmen dieses sozialen Engagements Fahrtkosten für die Arbeitnehmerin, sind diese auch dann nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber dieses soziale Engagement mitträgt bzw unterstützt ( RV/3100367/2012).