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Selbständige Kundenvermittlung für das Arbeitgeberunternehmen neben Dienstverhältnis
2010/15/0049; , 99/08/0125.
Nach der ständigen Judikatur zum Beitrags-, Steuer- und Arbeitsrecht ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber neben dem Dienstverhältnis eine selbständige Vertragsbeziehung eingeht. Voraussetzung dafür ist eine objektive (zeitliche und inhaltliche) Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche.
Bei Provisionen, die ein Installateur für die gelegentliche, außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Akquirierung von Installationsaufträgen erhält, ist nach der angeführten Steuerjudikatur eine solche Trennbarkeit gegeben, weil kein hinreichender Zusammenhang der Vermittlungstätigkeit mit dem Dienstverhältnis besteht. Dass sich die beiden Tätigkeitsbereiche auf den gleichen Geschäftszweig beziehen, steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sich die Handwerkstätigkeit des Installateurs inhaltlich klar von der Vermittlung von Geschäftsabschlüssen unterscheidet.
Nach der beitragsrechtlichen Judikatur besteht in einem solchen Fall aber dann ein inhaltlicher bzw. ursächlicher Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, wenn die Kundenkontakte im Rahmen der dienstvertraglichen Tätigkeit zustande gekommen sind, die zusätzlich entlohnte Kontaktverm...