Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 6, Juni 2013, Seite 244

II. Neuerliche Änderung der Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung

In der Februar-Ausgabe der ASoK wurde die Änderung des § 4 Abs. 3 der Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung beruhend auf der im Rahmen des SVÄG 2012 erfolgten Neuregelung des § 53b ASVG vorgestellt. Die Höhe der Zuschüsse wurde mit dem Eineinhalbfachen der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.

Durch die neuerliche Änderung des § 4 Abs. 3 der Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung erfolgt keine Begrenzung der Höhe der Zuschüsse mit dem Eineinhalbfachen der Höchstbeitragsgrundlage, sondern eine entsprechende Begrenzung der Berechnungsgrundlage für das die Zuschüsse bildende tatsächlich fortgezahlte Entgelt. Die Änderung tritt rückwirkend mit in Kraft und gilt damit für alle nach dem liegenden Entgeltfortzahlungstage.

Mag. Thomas Krammer, PLL.M.

Rubrik betreut von: Betreut von Mag. Gerda Ercher-Lederer und Mag. Erwin Rath
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMASK. Mag. Erwin Rath ist stellvertretender Leiter der Abteilung für Arbeitsvertragsrecht im BMASK.
Daten werden geladen...