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ASoK 6, Juni 2013, Seite 229

Verlängerung und finanzielle Aufstockung des Pflegefonds

Die Bundesregierung schlägt dem Nationalrat eine Änderung des Pflegefondsgesetzes vor (RV 2323 BlgNR 24. GP). Damit soll der im Jahr 2011 eingerichtete Pflegefonds um zwei weitere Jahre bis Ende 2016 verlängert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Zuweisungen an den Fonds deutlich aufzustocken, mehr Mittel für Case- und Caremangement bereitzustellen sowie innovative Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen zu fördern. Nicht beanspruchte Mittel können in Hinkunft im Ausmaß von bis zu 40 % in das Folgejahr übertragen werden. Im Konkreten wird der Bund den Pflegefonds im Jahr 2015 mit 300 Mio. Euro und im Jahr 2016 mit 350 Mio. Euro speisen. Mit diesen Mitteln sollen wie bisher bestehende Pflegeleistungen abgesichert sowie mobile, stationäre und teilstationäre Dienste weiter ausgebaut werden. Durch die Festlegung eines Richtversorgungsgrades und den angestrebten flächendeckenden Ausbau des sog. Case- und Caremanagements will man sicherstellen, dass in allen Bundesländern für jede pflegebedürftige Person ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Was die Förderung innovativer Pilotprojekte betrifft, nennen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage etwa neue Formen der Betreuu...

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