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ASoK 6, Juni 2013, Seite 240

Einkünftezurechnung bei personenbezogenen Leistungen

2009/18/0010.

Werden personenbezogene Leistungen durch Beauftragung bzw. „Zwischenschaltung“ juristischer Personen abgewickelt, stellt sich sowohl im Beitrags- als auch in Steuerrecht die Frage der Einkünftezurechnung. Beitragsrechtlich wurde dieser Aspekt vor allem im Zuge der Verankerung der umfassenden Pflichtversicherung bzw. Versicherungspflicht Mitte der 1990er-Jahre diskutiert. Im Steuerrecht hat die Diskussion in der jüngeren Vergangenheit im Hinblick auf die Ausführungen der Rz. 104 der EStR 2000 stattgefunden.

Nach der ständigen Steuerrechtsprechung sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunutzen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Entscheidend ist somit, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren kann, wobei die diesbezüglich abgeschlossenen Vereinbarungen im Außen- und im Innenverhältnis nicht nach bloß formalen, sondern nach den tatsächlichen Verhältnissen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen sind. Der Aspekt der Leistungsdisposition bzw. Verwertungsmacht ist auch (bzw. gerade) dann maßgeblich (zu prüfen), wenn es sich um Leistungen handelt, die nur von natürlichen Perso...

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