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SWK 32, 10. November 2015, Seite 1440

Wer heuer noch sein Grundstück verschenken sollte

Grunderwerbsteuern werden massiv erhöht, niedrige Verkehrswerte bringen aber sogar Ersparnisse

Erich Wolf

Die Steuerreform 2015/2016 bringt für alle Steuerzahler Entlastungen. Wirklich für alle? Dieser Geldsegen muss finanziert werden, und zwar durch die sogenannten „Gegenfinanzierungsmaßnahmen“. Der Fiskus erschließt weitere Geldquellen vor allem im Immobilienbereich. Verkäufer, Vermieter und Erwerber von Grundstücken werden mit höheren Steuern „bestraft“. Ist eine unentgeltliche Übertragung noch im Jahr 2015 – hier gilt nämlich die bisherige Rechtslage – sinnvoll? Die im folgenden Beitrag vorgestellte Steueroptimierungsformel soll bei dieser Entscheidung eine Hilfestellung bieten.

1. Ein kurzer Überblick

Eigentümer von Immobilien sind die großen Verlierer der Steuerreform, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht:

  • Die Immobilienertragsteuer für private (und betriebliche) Grundstücksgewinne wird ab von 25 % auf 30 % steigen;

  • Der Inflationsabschlag wird ersatzlos gestrichen – die Scheingewinnbesteuerung von Inflationsgewinnen wird umso höher, je länger die Verkäufer die Immobilien behalten;

  • die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen erhöht sich (neu: Grundstückswerte anstelle der alten Einheitswerte als Bemessungsgrundlage);

  • Gewinne aus der Vermietung werden höher besteuert, zuma...

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