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VfGH: NoVA-Vergütung
Soweit die Bundesregierung die Auffassung vertritt, dass im Fall des Verkaufs an einen ausländischen Fahrzeughändler Letzterer ohnedies die Vergütung der Normverbrauchsabgabe beantragen könne und daher – hätte auch der Private einen solchen Anspruch – die Gefahr einer Doppelvergütung bestehe, übersieht sie, dass in Fällen, in denen der private Verkäufer das Fahrzeug an einen ausländischen Fahrzeughändler verkauft und der Private anlässlich dieses Verkaufs das Fahrzeug ins Ausland verbringt bzw liefert, nach der bestehenden Rechtslage weder der Private noch der Fahrzeughändler einen Anspruch auf Vergütung haben. Letzterer deshalb nicht, da in diesen Fällen das Fahrzeug nicht durch den Fahrzeughändler ins Ausland verbracht bzw geliefert wird. Soweit im Einzelfall der Fahrzeughändler das Fahrzeug in das Ausland verbringt oder liefert, steht der Gefahr einer doppelten Vergütung bereits – wie im Übrigen auch von der Bundesregierung bestätigt – entgegen, dass ein Vergütungsantrag eine Sperre in der Genehmigungsdatenbank nach sich zieht. Der VfGH vermag ferner der Bundesregierung nicht zu folgen, wenn sie vermeint, dass im Fall der Veräußerung von einem Privaten an einen Privaten eine Ant...